Grundlagen

*Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung*
Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner;

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Diese regelt die Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Freianlagen, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie bei der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung erbringen.


Entwurfsplanung

*Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)*
* a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksich- tigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf,
* b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile,
* c) Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung,
* d) Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen),
* e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Geneh- migungsfähigkeit,
* f) Mitwirken bei der Kostenrechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276,
* g) Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung;


Genehmigung

*Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung*
* a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen,
* b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen,
* c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmes- sungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners (zum Beispiel in Transparentpausen),
* d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung,
* e) Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren,
* f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne;